Haben Sie eine Idee für ein Projekt? Dann füllen Sie unseren Förderantrag aus und reichen diesen ein. Im
Kapitel "Stiftungszwecke" finden Sie die Bereiche, in denen die Stiftung Projekte fördert.
Vierteljährlich entscheidet der Vorstand über die Vergabe von Fördermitteln. Förderungsanträge, die jeweils bis zum Ende eines Quartals eingehen, werden bei der Entscheidung im folgenden Quartal berücksichtigt.
Eine Entscheidung erfolgt voraussichtlich in den ersten sechs Wochen des folgenden Quartals und wird den Antragstellern umgehend bekannt gegeben.
Der Förderantrag besteht aus drei Teilen:
- auf der ersten Seite vermerken Sie den Titel, Kontaktdaten des Antragsstellers (Verein, Initiative oder Einrichtung) und die Kontaktdaten des*der Ansprechpartners*in
- auf der zweiten Seite beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben und warum dieses Projekt zu den Zwecken der Stiftung passt
- auf der dritten Seite führen Sie die Kosten sowie die beantragte Fördersumme auf. Fügen Sie ihrem Antrag bitte Angebote bei.
Alles ausgefüllt oder haben Sie Fragen? Dann schicken Sie Ihren Antrag oder Frage einfach an folgende Mailadresse:
info@buergerenergiestiftung-lichtenau.de
Dieses sollten Sie bei ihren Anträgen beachten:
Wir freuen uns auf Ihre Ideen!